Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Grohe Deutschland Vertriebs GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung sämtlicher Lieferungen und Leistungen durch uns. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Entgegennahme einer von uns erbrachten Leistung durch den Kunden genügt für die Geltung dieser AGB, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist (gewerblicher Kunde).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
I. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
II. Umfang der Lieferung
1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung oder ein etwaig individuell ausgehandelter Vertrag maßgebend.
2. Wir behalten uns zur Anpassung an den Stand der Technik Änderungen in der Ausführung des Leistungsgegenstands vor, soweit Leistungsdaten des Vertragsgegenstands im ganzen dadurch nicht wesentlich verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Von wesentlichen Änderungen der Ausführung von Lieferungen werden wir den Kunden vorab informieren.
III. Preise und Zahlungsbedingungen, Mindermengenzuschläge
1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer ab Werk oder Lager. Die Kosten der Verpackung und Fracht trägt der Kunde.
Bei Bestellungen mit einem Nettowert von mindestens € 1.000 liefern wir im normalen Frachtverkehr frei Haus einschließlich Verpackung.
2. Für Lieferungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns vor, etwaig eingetretene Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen durch Anpassung der Preise zu erhöhen.
3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Bei Vorauszahlung, also vor Rechnungsstellung, gewähren wir 3% Skonto. Ein Anspruch auf Skonto besteht nicht, solange ältere, fällige Rechnungen unbezahlt sind. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
4. Bei gewerblichen Kunden kommt für Kleinaufträge unter € 500,-- Warenwert ohne MWSt. ein Mindermengenzuschlag von € 10,-- zuzüglich MWSt. zur Berechnung. Für Sendungen an dritte Empfänger berechnen wir einen Zuschlag von € 10,-- zuzüglich MWSt. je Lieferung.
5. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde unsere Forderungen mit 5 % und, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist, mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
6. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, so sind wir berechtigt, vor Ausführung unserer Lieferungen oder Leistungen angemessene Sicherheit zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Begehren nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dem Kunden stehen keine Schadensersatzansprüche zu.
7. Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
IV. Zeit und Ort der Lieferung
1. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Haben wir die Lieferzeit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesagt, so beginnt die Lieferfrist erst nach Klärung aller Einzelheiten für die Ausführung des Auftrags.
2. Im Falle der Nichteinhaltung einer ausnahmsweise verbindlichen Frist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Frist angemessen. Dies gilt insbesondere im Falle von Arbeitskämpfen und in Fällen höherer Gewalt in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Zulieferanten. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
3. Kommen wir aufgrund einer ausnahmsweise verbindlich vereinbarten Lieferzeit in Verzug, dann ist der dem Kunden zustehende Schadensersatzanspruch als Folge der uns zurechenbaren und von uns zu vertretenden Pflichtverletzung auf 2 % des Kaufpreises pro vollendete Woche, maximal auf 10 % des Kaufpreises beschränkt. Dies gilt nicht, soweit ein Tatbestand gemäß Abschnitt VII Ziffer 3 vorliegt.
4. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
5. Lieferungen und Leistungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab unserem Werk oder Lager. Die Erbringung von Lieferungen oder Leistungen an anderen Orten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
V.
Rücksendungen
Von uns gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Erklären wir uns nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall hierzu bereit, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Warenwertes zuzüglich MWSt. erhoben. Notwendige Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Für Neukartonagen werden € 5,-- zzgl. MWSt. pro Produkt in Rechnung gestellt. Die Transportgefahr und die Transportkosten trägt der Käufer.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der für etwaige Nebenleistungen vereinbarten Entgelte das Eigentum an dem Liefergegenstand vor. Gegenüber gewerblichen Kunden bleiben die Liefergegenstände darüber hinaus unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der jeweiligen Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.
2. Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltswaren von uns.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt nur unter Eigentumsvorbehalt. Andere Verfügungen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
4.
Der Kunde tritt schon jetzt sicherungshalber
alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden
Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.
Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, ist
er ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir jederzeit berechtigt, die
Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung
anzuzeigen sowie die
Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche
des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde
die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
unverzüglich aushändigen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs
oder im Falle des Antrags des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Kunden die gelieferte Ware sofort wieder in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme
oder Verpfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag. Die uns durch die Zurücknahme entstehenden Transport- und sonstigen
Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
VII. Rechte des Kunden bei Mängeln der Lieferung
Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren der vereinbarten Beschaffenheit und in Ermangelung einer solchen Vereinbarung der üblichen Beschaffenheit entsprechen. Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir wie folgt:
1. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl Mängel des Liefergegenstandes entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Hat der Kunde nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder eine Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
2. Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gewerblicher Kunden bleiben unberührt.
3. Es wird keine Haftung übernommen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes.
5. Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt VII sind alle Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
VIII. Haftung und Schadensersatz
1. Jegliche auf Schadensersatz gerichtete Haftung gleich welcher Art und gleichgültig aus welchem Grunde ist ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn wir aufgrund von Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- oder Sachschäden haften, die bei der Nutzung des Liefergegenstandes eingetreten sind.
3. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht. Eine Kardinalpflicht ist eine solche grundlegende und wesentliche Vertragsverpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des vom Kunden mit Abschluss des Vertrags verfolgten Zwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Haften wir nach Satz 1, so ist die Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.
4. Im Fall eines von uns zu vertretenden Sachschadens ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. Soweit diese nicht eintritt, haften wir im Rahmen der inhaltlichen und umfangmäßigen Begrenzung unserer Haftung nach Absatz 3.
IX. Lieferantenregress
Soweit der Kunde von einem Endverbraucher wegen eines von uns zu vertretenden Mangels der Lieferung in Anspruch genommen wird, ist der Regress des Kunden darauf beschränkt, von uns Erstattung der Mängelbeseitigungsaufwendungen zu verlangen; im übrigen bleibt es bei der Regelung in Abschnitt VII.
X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Hauptsitz. Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann im Sinnes des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Wir sind berechtigt, den Kunden an dessen Hauptsitz zu verklagen.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980) ist ausgeschlossen.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.