Unsere folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Ihre Bestellungen und die Auftragsabwicklung. Durch Ihre Bestellung werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Ihre Einkaufsbedingungen gelten für uns nicht, auch wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1. Allgemeines
Alle Abbildungen in unseren Katalogen, Prospekten und Anzeigen usw. sind unverbindlich, Gewichtsangaben und Maße in Angeboten und Zeichnungen sind annähernd. Alle Armaturen werden, wenn nicht anders angegeben, aus Messing hergestellt. Wir behalten uns vor, gleichwertige oder bessere Rohstoffe einzusetzen. Konstruktionsänderungen zur fortschrittlichen Verbesserung behalten wir uns vor. Technische Angaben in Prospekten stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. 2. Angebote Unsere Angebote sind kostenlos und freibleibend. Alle mit unseren Vertretern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Zustimmung.
3. Aufträge
Aufträge werden für uns erst verbindlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Danach sind wir berechtigt, bei der Erhöhung unserer Gestehungskosten, insbesondere bei steigenden Metallpreisen, unsere Preise entsprechend zu erhöhen. Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Alle Preise gelten ab Werk oder ab Station Ehingen.
5. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, sind Sie nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so können Sie hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können Sie sich nur berufen, wenn Sie uns unverzüglich benachrichtigen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Lieferungen
Lieferungen erfolgen unter Euro 750,- Waren-Netto-Betrag ab Ehingen unfrei. Ab Euro 750,- aufwärts frei Haus innerhalb der deutschen Grenze. Für Lieferungen an Dritte berechnen wir 5% Aufschlag. Bei Postsendungen berechnen wir das voll ausgelegte Porto und die Bearbeitungsgebühr.
7. Rücknahme
Ordnungsgemäß gelieferte Waren werden nur nach vorherigem eingeholtem schriftlichen Einverständnis und frei Haus in unserem Werk in Ehingen in unversehrtem Zustand angenommen. Bei Sonderanfertigungen können bestellte Waren keinesfalls zurückgenommen werden. Bei Gutschrift für zurückgenommene Ware setzen wir mindestens eine 20%ige Bearbeitungspauschale -bzw. nach Aufwand-, soweit frachtfrei geliefert, die Kosten für die Hinfracht ab. Rücklieferungen werden höchstens innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Auslieferungsdatum akzeptiert.
8. Versand
Die Gefahr für die Sendungen geht bei Verlassen des Lagers oder des Werkes auf Sie über. Der billigste und schnellste Versandweg wird von uns gewählt. Falls der Versand ohne Verschulden unsererseits nicht möglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Sie über.
9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar in Euro porto- und spesenfrei in Ehingen. Wir vergüten als Kassaskonto bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen 2%. Nach 30 Tagen sind unsere Rechnungen netto fällig (ab Rechnungsdatum gerechnet). Bei Vorauszahlungen und Nachnahme gewähren wir 3% Skonto. Stichtag für die Skontoabrechnung ist das Datum des Zahlungseingangs. Skontogewährungen setzen die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen, und zwar 1% über dem des Bundesdiskontsatzes. Wechselannahmen behalten wir uns vor. Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. Diskont und Spesen berechnen wir in banküblicher Höhe. Bei Zahlungen durch Wechsel wird kein Skonto gewährt. Werden die Zahlungsvereinbarun-gen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, so werden unsere Forderungen sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Laufzeit der hereingegebenen Wechsel. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Aufrechnung, Zurückzahlung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, sind nur statthaft, wenn die Gegenansprüche rechtzeitig festgestellt oder unstreitig sind. 10. Gewährleistung Bei rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen hat der Auftraggeber die nachfolgenden Gewährleistungsrechte: Sämtliche Erzeugnisse sind vor dem Versand sorgfältig geprüft. Wir haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Mängel an unseren Erzeugnissen, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, die auf fehlerhafte Konstruktion, Werkstoffe oder mangelhafte Bearbeitung zurückzuführen sind, durch Nachbesserung dieser Ersatzlieferung. Berechtigte Mängel, die sich erst nach Einbau unserer Armaturen zeigen, werden von uns nach vorheriger Prüfung in angemessener Zeit beseitigt. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Sicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung der Mängel in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. An Teilen, die zum Zwecke des Austausches ausgebaut werden, erwerben wir Eigentum. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung richtet sich die Gewährleistungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Montage, übermäßige Inanspruchnahme, natürliche Abnutzung, zweckentfremdeten Einbau oder Umwelteinflüssen entstanden sind, kommen wir nicht auf. Insbesondere auch nicht für entstandene Schäden, z.B. bei Dichtungen, durch unkontrollierten Einsatz von Inhibitoren bzw. ungeprüfter Verwendung von Korrosionsschutzmitteln. Das gleiche gilt für den Einsatz von Wässern, welche nicht den gültigen DIN-Normen entsprechen. Änderungen der Konstruktion berühren das Vertragsverhältnis nicht.
11. Mängelrüge
Mängelrügen wegen Umfang und Art der Lieferung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich bei uns eingehen. Ein Recht auf Schadensersatz erwächst Ihnen auch bei begründeter Mängelrüge nicht, ein Recht auf Wandlung oder Minderung nur, wenn Nachbesserungen oder Ersatzleistungen trotz dreimaligen Versuchs fehlschlagen sollten. Wenn Sie den Mangel selbst beseitigen wollen, müssen Sie vorher unsere Genehmigung einholen. Sie sind verpflichtet, die Sendung sofort bei Empfang zu prüfen und Beschädigung und Verlust sofort der Güterabfertigung oder dem Transportunternehmen zu melden, was einer schriftlichen Bestätigung derselbenbedarf.
12. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Lieferung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, unserEigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller und/oder Lieferant jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß Ihr (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Sie verwahren unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Waren, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie nicht in Verzug sind. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) treten Sie bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware werden Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Sollten Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere in Zahlungsverzug geraten, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung Ihrer Ausgabenansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als deren Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von KaMo Verteilersysteme GmbH in Ehingen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen Ihnen und uns ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz oder Wohnsitz des Auftraggebers/Kunden. Ist der Auftraggeber/Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Ehingen ausschließlicher Gerichtsstand für solche Streitigkeiten. Der gleiche Gerichtsstand Ehingen gilt auch, wenn der Auftraggeber/Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Ausfertigungen. KaMo Verteilersysteme GmbH Max-Planck-Str. 11, 89584 Ehingen Telefon 07391/7007-0, Telefax 07391/54315 Stand: 04/04