Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen der KEUCO GmbH & Co. KG,
Hemer
1.
Allgemeines
2.
Lieferungen
und Leistungen
3.
Preise
4.
Zahlungen
5.
Eigentumsvorbehalt
6.
Gewährleistung
7.
Teilweise
Unwirksamkeit
8.
Gerichtsstand
9.
Datenschutz
1.
Allgemeines
Unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erkennt dieselben mit Eintritt in vertragliche Beziehungen zu uns an. Anderslautende Bestimmungen des Bestellers werden durch Geschäftsabschluß mit uns oder Annahme unserer Lieferungen und Leistungen uns gegenüber rechtlich unwirksam, da wir ihnen hiermit ausdrücklich widersprechen.
Wenn besondere einzelne Vereinbarungen getroffen werden, die von unseren Verkaufsbedingungen abweichen, so bleiben davon die übrigen Verkaufs-bedingungen unberührt. Mündliche Zusagen oder Mitteilungen unsererseits wie auch telefonische und telegrafische Mitteilungen des Käufers bedürfen in jedem Falle unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Vertreter und Reisenden sind weder beauftragt noch berechtigt, rechtswirksame Verträge abzuschließen.
2.
Lieferungen
und Leistungen
Lieferungen
und Leistungen erfolgen ab unserem Lager oder Werk auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Der Besteller kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Jegliche
Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Gelände verläßt oder
dem Besteller ggfs. auch durch bloße Rechnungserteilung zur Verfügung gestellt
wird.
Versicherungen
gegen Schäden werden nur auf Verlangen des Bestellers unter Angabe der
Versicherungsart und gegen Erstattung der Auslagen
vorgenommen.
Fristen für
Lieferungen oder Leistungen sind eingehalten, wenn die zu liefernde Ware vor
Ablauf der Frist das Werk verlassen hat oder die Versandanzeige abgeschickt
worden ist. Die vereinbarte Lieferzeit ist als ungefähr anzusehen.
Rücksendungen
sind nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung gestattet und haben ggfs.
frachtfrei zu erfolgen.
Bei Eintritt
höherer Gewalt oder unvorhergesehenen außergewöhnlichen Umständen, die wir nicht
zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, jedenfalls bis
zur endgültigen Hindernisbeseitigung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist,
ohne daß wir für die Verspätung und deren Folgen haften. Wir sind in diesem Fall
auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer in diesem Fall
Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns
zustehen.
Das gleiche
gilt, wenn uns in ähnlichen Fällen höhere oder unzumutbare Kosten entstehen. Der
Besteller hat in diesen Fällen kein Recht, uns in Verzug zu setzen oder
Schadenersatz zu verlangen.
Von uns
gefertigte Werkzeuge bleiben in jedem Falle unser Alleineigentum, auch wenn der
Besteller anteilige Kosten übernommen hat.
Änderungen
unserer Produkte, Serien und Modelle behalten wir uns vor. Wir sind berechtigt,
das/die der Bestellung am besten entsprechende oder nahekommende
Produkt/Serie/Modell zu liefern.
3.
Preise
Unsere
Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer
berechnet ab Lager/Werk. Verpackung wird zu Selbstkosten gesondert
berechnet.
Die Preise
It. Preisliste sind Verrechnungspreise. Diese werden durch Bekanntgabe dem
jeweils gültigen Stand der Lohn- und Materialkosten ab dem angegebenen Zeitpunkt
angepaßt.
4.
Zahlungen
Rechnungen
sind innerhalb 30 Tagen nach Ausstellungsdatum netto oder innerhalb 14 Tagen mit
2% Skonto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf die
Ankunft bei uns, nicht auf die Absendung an.
Skonto kann
nur abgezogen werden, wenn ansonsten keine älteren Rechnungen unbezahlt sind.
Diese Bestimmungen gelten auch für Teillieferungen.
Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes als vereinbart. Wir können in solchen Fällen die Auslieferung weiterer Ware zurückstellen oder ablehnen.
Bei
Vereinbarung der Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungs-papieren
erfolgt Gutschrift vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung der
Verfügbarkeit; dabei fallen die Kosten für Einziehung, Diskont usw. dem
Besteller zur Last. Nicht diskontierbare Papiere können zurückgewiesen
werden.
Vertreter
und Reisende sind nur mit entsprechender schriftlicher Vollmacht zum lnkasso und
dann auch nur für Verrechnungsschecks berechtigt.
Nur mit von
uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
gegen uns kann der Besteller aufrechnen oder wegen fälliger Zahlungen
Zurückbehaltung geltend machen, niemals wegen bloßer
Mängelrügen.
Falls uns
ungünstigere lnformationen über die Kreditwürdigkeit des Bestellers zugehen, als
diese bei Angebotsabgabe oder Vertragsabschluß vorlagen, sind wir berechtigt;
die Zahlungsbedingungen - unabhängig und unter Abkürzung einer Laufzeit etwaiger
Anweisungspapiere wie Wechsel — nachträglich einseitig nach unserem Ermessen zu
ändern, z.B. Vorauszahlung oder Sicherheit oder statt der Lieferung bzw.
Leistung Schadenersatz zu verlangen oder unseren Eigentumsvorbehalt und
sofortige Herausgabe der Lieferware geltend zu machen, ohne daß Ersatzansprüche
gegen uns bestehen.
5.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur
vollständigen und endgültigen Begleichung aller unserer - auch künftiger -
Forderungen und Nebenansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
(bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung), gleich aus welchem
Rechtsgrund, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn Forderungen in eine laufende
Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen, Salden hieraus gezogen und anerkannt
werden.
Im Falle der
Verarbeitung, Verbindung. Vermischung oder Umbildung unserer Vorbehaltsware
durch den Besteller oder einen von ihm Beauftragten gilt diese als im Auftrage
von uns erfolgt, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen, jedoch mit
der Maßgabe, daß wir das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache zumindest
insoweit erhalten, als dies dem Wertanteil unserer
Vorbehaltsware an den verarbeiteten
Rohstoffen bzw. Sachen entspricht, womit wir Hersteller werden, was uns der
Besteller unwiderruflich anbietet.
Der
Besteller ist für diesen Fall Verwahrer. Der Besteller hat ggfs. mit seinen
Abnehmern entsprechende Abkommen zu treffen, daß unser Vorbehaltseigentum durch
die vorgenannten Maßnahmen unberührt bleibt.
Der
Besteller darf unsere oder aus der Verarbeitung usw. (§ 950 BGB) entstandene
Ware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern.
Die ihm in
diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen einschließlich etwaiger Sicherungen
tritt er schon jetzt an uns zur Sicherheit ab.
Zur
Einziehung der Forderungen ist er für unsere Rechnung berechtigt, solange er
selbst seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und keine
Änderungen in der Beurteilung seiner Bonität eintreten.
Die für uns
eingegangenen Beträge auf die vorgenannten Forderungen hat der Besteller sofort
an uns abzuführen, soweit unsere Forderung noch nicht fällig ist, hat er uns
hiervon zu verständigen und die Beträge für uns abzusondern bis zur
Fälligkeit.
Für die
Dauer des Eigentumsvorbehaltes gilt als Besitzverhältnis leihweise Überlassung
der Ware an den Besteller als vereinbart. Unsere Ware ist vom
Besteller in
der Besitzzeit so pfleglich zu behandeln, wie dies in eigenen Angelegenheiten
üblich ist. Er hat unsere Vorbehaltsware oder die durch Verarbeitung usw.
entstandene neue Ware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und dies auch beim
Weiterverkauf zur Auflage zu machen.
Der Besteller hat uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns umfassende Auskunft zu erteilen, wenn Vorbehaltsware nicht in der Weise gelagert ist, daß sie als uns gehörig erkannt werden kann, oder wenn sie an unmittelbar oder mittelbar beteiligungsmäßig verbundene Unternehmen weitergeliefert werden soll. Im Zusammenhang mit unserem einfachen oder verlängerten Eigentumsvorbehalt sind wir jederzeit berechtigt, beim Besteller Auskunft zu verlangen, Bucheinsicht zu nehmen, unsere Ware kenntlich zu machen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen oder vorzuschreiben, die unserer Sicherheit dienen, ggfs. auch die Ware zurückzuholen.
Sicherungsübereignung,
Verpfändung oder sonstige Belastung unseres Vorbehaltseigentums sind dem
Besteller untersagt. Auch ist er nicht berechtigt, einfach oder Global- oder
Mantelzessionen vorzunehmen, durch die bereits entstandene oder im voraus
abgetretene Forderungen erfaßt würden, die dem verlängerten Eigentumsvorbehalt
unterliegen; sind derartige Abtretungen bereits erfolgt, sind Drittgläubiger zu
verständigen, daß diese Abtretungen nicht für die Veräußerung unserer
Vorbehaltsware bzw. hinsichtlich unseres Anteils an der neuen Sache
gelten.
Die Ausübung
des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom
Vertrage.
Unser
Eigentumsvorbehalt lebt auch nach völligem Ausgleich unserer Forderungen dann
wieder auf, wenn der Besteller etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon
jetzt die Rückübertragung des auf den Besteller übergegangenen Eigentums unter
Übertragung des mittelbaren Besitzes auf uns und Überlassung des unmittelbaren
Besitzes in Form der Warenleihe auf den Besteller
vereinbart.
Übersteigt der Fakturenwert der dem Verkäufer gegebenen Sicherheit die Warenforderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten etc.) insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6.
Gewährleistung
Reklamationen
können nur vor Verwendung der Ware innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware
schriftlich geltend gemacht werden. Außerhalb dieser Frist
finden sie
keine Berücksichtigung, es sei denn, der Mangel konnte auch bei sorg-fältiger
Untersuchung nicht erkannt werden; ein solcher Mangel ist uns unverzüglich,
spätestens aber acht Tage nach seiner Entdeckung schriftlich zu
melden.
Eine Haftung für spätere Montage und Verarbeitung ist ausgeschlossen.
Für Mängel
an unserer Ware haften wir wie folgt:
Auf unsere
Anforderung zurückgesandte Ware wird nach Bestätigung der Mangelhaftigkeit
entweder von uns nachgebessert oder hierfür Ersatz
geliefert.
Dem
Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen.
Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung von unserer Seite bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen.
Im Falle
schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns ist die Geltendmachung der
Mängelansprüche mit Ablauf eines Monats nach Zurückweisung
ausgeschlossen.
7.
Teilweise
Unwirksamkeit
Durch die Unwirksamkeit oder das Fehlen einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bedingungen unberührt. Im Umfang der Unwirksamkeit werden die Parteien eine rechtlich bindende Ersatzregelung treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand ist Iserlohn bzw. das LG Hagen, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß und für Klagen gegen dritte Personen, die für die Verpflichtung des Bestellers haften, soweit nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
9.
Datenschutz
Gemäß §§ 26
und 34 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 1.Januar 1978 zeigen wir an, daß wir
uns der elektronischen Datenverarbeitung bedienen. Hierzu haben wir
personenbezogene Daten bei uns gespeichert, die sich jedoch nur auf
geschäftsnotwendige Daten beschränken.
Stand:
Dezember 2001