Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der KEUCO GmbH & Co. KG, Hemer

 

Übersicht

 

1.      Allgemeines

2.      Lieferungen und Leistungen

3.      Preise

4.      Zahlungen

5.      Eigentumsvorbehalt

6.      Gewährleistung

7.      Teilweise Unwirksamkeit

8.      Gerichtsstand

9.      Datenschutz

 

1.      Allgemeines

Unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erkennt dieselben mit Eintritt in vertragliche Beziehungen zu uns an. Anderslautende Bestimmungen des Bestellers werden durch Geschäftsabschluß mit uns oder Annahme unserer Lieferungen und Leistungen uns gegenüber rechtlich unwirksam, da wir ihnen hiermit ausdrücklich widersprechen.

Wenn besondere einzelne Vereinbarungen getroffen werden, die von unseren Verkaufsbedingungen abweichen, so bleiben davon die übrigen Verkaufs-bedingungen unberührt. Mündliche Zusagen oder Mitteilungen unsererseits wie auch telefonische und telegrafische Mitteilungen des Käufers bedürfen in jedem Falle unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Vertreter und Reisenden sind weder beauftragt noch berechtigt, rechtswirksame Verträge abzuschließen.

 

2.      Lieferungen und Leistungen

Lieferungen und Leistungen erfolgen ab unserem Lager oder Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Besteller kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Jegliche Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Gelände verläßt oder dem Besteller ggfs. auch durch bloße Rechnungserteilung zur Verfügung gestellt wird.

Versicherungen gegen Schäden werden nur auf Verlangen des Bestellers unter Angabe der Versicherungsart und gegen Erstattung der Auslagen vorgenommen.

Fristen für Lieferungen oder Leistungen sind eingehalten, wenn die zu liefernde Ware vor Ablauf der Frist das Werk verlassen hat oder die Versandanzeige abgeschickt worden ist. Die vereinbarte Lieferzeit ist als ungefähr anzusehen.

Rücksendungen sind nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung gestattet und haben ggfs. frachtfrei zu erfolgen.

Bei Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehenen außergewöhnlichen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, jedenfalls bis zur endgültigen Hindernisbeseitigung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, ohne daß wir für die Verspätung und deren Folgen haften. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer in diesem Fall Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns zustehen.

Das gleiche gilt, wenn uns in ähnlichen Fällen höhere oder unzumutbare Kosten entstehen. Der Besteller hat in diesen Fällen kein Recht, uns in Verzug zu setzen oder Schadenersatz zu verlangen.

Von uns gefertigte Werkzeuge bleiben in jedem Falle unser Alleineigentum, auch wenn der Besteller anteilige Kosten übernommen hat.

Änderungen unserer Produkte, Serien und Modelle behalten wir uns vor. Wir sind berechtigt, das/die der Bestellung am besten entsprechende oder nahekommende Produkt/Serie/Modell zu liefern.

 

3.      Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet ab Lager/Werk. Verpackung wird zu Selbstkosten gesondert berechnet.

Die Preise It. Preisliste sind Verrechnungspreise. Diese werden durch Bekanntgabe dem jeweils gültigen Stand der Lohn- und Materialkosten ab dem angegebenen Zeitpunkt angepaßt.

 

4.      Zahlungen

Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Ausstellungsdatum netto oder innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf die Ankunft bei uns, nicht auf die Absendung an.

Skonto kann nur abgezogen werden, wenn ansonsten keine älteren Rechnungen unbezahlt sind. Diese Bestimmungen gelten auch für Teillieferungen.

Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes als vereinbart. Wir können in solchen Fällen die Auslieferung weiterer Ware zurückstellen oder ablehnen.

Bei Vereinbarung der Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungs-papieren erfolgt Gutschrift vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung der Verfügbarkeit; dabei fallen die Kosten für Einziehung, Diskont usw. dem Besteller zur Last. Nicht diskontierbare Papiere können zurückgewiesen werden.

Vertreter und Reisende sind nur mit entsprechender schriftlicher Vollmacht zum lnkasso und dann auch nur für Verrechnungsschecks berechtigt.

Nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen uns kann der Besteller aufrechnen oder wegen fälliger Zahlungen Zurückbehaltung geltend machen, niemals wegen bloßer Mängelrügen.

Falls uns ungünstigere lnformationen über die Kreditwürdigkeit des Bestellers zugehen, als diese bei Angebotsabgabe oder Vertragsabschluß vorlagen, sind wir berechtigt; die Zahlungsbedingungen - unabhängig und unter Abkürzung einer Laufzeit etwaiger Anweisungspapiere wie Wechsel — nachträglich einseitig nach unserem Ermessen zu ändern, z.B. Vorauszahlung oder Sicherheit oder statt der Lieferung bzw. Leistung Schadenersatz zu verlangen oder unseren Eigentumsvorbehalt und sofortige Herausgabe der Lieferware geltend zu machen, ohne daß Ersatzansprüche gegen uns bestehen.

 

5.      Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen und endgültigen Begleichung aller unserer - auch künftiger - Forderungen und Nebenansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung), gleich aus welchem Rechtsgrund, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen, Salden hieraus gezogen und anerkannt werden.

Im Falle der Verarbeitung, Verbindung. Vermischung oder Umbildung unserer Vorbehaltsware durch den Besteller oder einen von ihm Beauftragten gilt diese als im Auftrage von uns erfolgt, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen, jedoch mit der Maßgabe, daß wir das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache zumindest insoweit erhalten, als dies dem Wertanteil unserer

Vorbehaltsware an den verarbeiteten Rohstoffen bzw. Sachen entspricht, womit wir Hersteller werden, was uns der Besteller unwiderruflich anbietet.

Der Besteller ist für diesen Fall Verwahrer. Der Besteller hat ggfs. mit seinen Abnehmern entsprechende Abkommen zu treffen, daß unser Vorbehaltseigentum durch die vorgenannten Maßnahmen unberührt bleibt.

Der Besteller darf unsere oder aus der Verarbeitung usw. (§ 950 BGB) entstandene Ware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern.

Die ihm in diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen einschließlich etwaiger Sicherungen tritt er schon jetzt an uns zur Sicherheit ab.

Zur Einziehung der Forderungen ist er für unsere Rechnung berechtigt, solange er selbst seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und keine Änderungen in der Beurteilung seiner Bonität eintreten.

Die für uns eingegangenen Beträge auf die vorgenannten Forderungen hat der Besteller sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderung noch nicht fällig ist, hat er uns hiervon zu verständigen und die Beträge für uns abzusondern bis zur Fälligkeit.

Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gilt als Besitzverhältnis leihweise Überlassung der Ware an den Besteller als vereinbart. Unsere Ware ist vom

Besteller in der Besitzzeit so pfleglich zu behandeln, wie dies in eigenen Angelegenheiten üblich ist. Er hat unsere Vorbehaltsware oder die durch Verarbeitung usw. entstandene neue Ware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und dies auch beim Weiterverkauf zur Auflage zu machen.

Der Besteller hat uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns umfassende Auskunft zu erteilen, wenn Vorbehaltsware nicht in der Weise gelagert ist, daß sie als uns gehörig erkannt werden kann, oder wenn sie an unmittelbar oder mittelbar beteiligungsmäßig verbundene Unternehmen weitergeliefert werden soll. Im Zusammenhang mit unserem einfachen oder verlängerten Eigentumsvorbehalt sind wir jederzeit berechtigt, beim Besteller Auskunft zu verlangen, Bucheinsicht zu nehmen, unsere Ware kenntlich zu machen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen oder vorzuschreiben, die unserer Sicherheit dienen, ggfs. auch die Ware zurückzuholen.

Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastung unseres Vorbehaltseigentums sind dem Besteller untersagt. Auch ist er nicht berechtigt, einfach oder Global- oder Mantelzessionen vorzunehmen, durch die bereits entstandene oder im voraus abgetretene Forderungen erfaßt würden, die dem verlängerten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind derartige Abtretungen bereits erfolgt, sind Drittgläubiger zu verständigen, daß diese Abtretungen nicht für die Veräußerung unserer Vorbehaltsware bzw. hinsichtlich unseres Anteils an der neuen Sache gelten.

Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrage.

Unser Eigentumsvorbehalt lebt auch nach völligem Ausgleich unserer Forderungen dann wieder auf, wenn der Besteller etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des auf den Besteller übergegangenen Eigentums unter Übertragung des mittelbaren Besitzes auf uns und Überlassung des unmittelbaren Besitzes in Form der Warenleihe auf den Besteller vereinbart.

Übersteigt der Fakturenwert der dem Verkäufer gegebenen Sicherheit die Warenforderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten etc.) insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

 

6.      Gewährleistung

Reklamationen können nur vor Verwendung der Ware innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Außerhalb dieser Frist

finden sie keine Berücksichtigung, es sei denn, der Mangel konnte auch bei sorg-fältiger Untersuchung nicht erkannt werden; ein solcher Mangel ist uns unverzüglich, spätestens aber acht Tage nach seiner Entdeckung schriftlich zu melden.

Eine Haftung für spätere Montage und Verarbeitung ist ausgeschlossen.

Für Mängel an unserer Ware haften wir wie folgt:

Auf unsere Anforderung zurückgesandte Ware wird nach Bestätigung der Mangelhaftigkeit entweder von uns nachgebessert oder hierfür Ersatz geliefert.

Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von unserer Seite bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Im Falle schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns ist die Geltendmachung der Mängelansprüche mit Ablauf eines Monats nach Zurückweisung ausgeschlossen.

 

7.      Teilweise Unwirksamkeit

Durch die Unwirksamkeit oder das Fehlen einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bedingungen unberührt. Im Umfang der Unwirksamkeit werden die Parteien eine rechtlich bindende Ersatzregelung treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.

 

8.      Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Iserlohn bzw. das LG Hagen, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß und für Klagen gegen dritte Personen, die für die Verpflichtung des Bestellers haften, soweit nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

 

9.      Datenschutz

Gemäß §§ 26 und 34 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 1.Januar 1978 zeigen wir an, daß wir uns der elektronischen Datenverarbeitung bedienen. Hierzu haben wir personenbezogene Daten bei uns gespeichert, die sich jedoch nur auf geschäftsnotwendige Daten beschränken.

 

Stand: Dezember 2001